Allgemeine Geschäftsbedingungen Ausrüstungsverleih

 

  1. Allgemeines
    Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Formulierungen bedürfen für ihre Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verleihers. Die Bedingungen gelten ab Vertragsschluss, spätestens jedoch mit der Übergabe der Ausrüstungsgegenstände, als angenommen.
    Mietzeitüberschreitungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt, sonst sind Nachgebühren des Tagesmietpreises ohne Rabatte zu zahlen. Bei Verhinderung von Anschluss Vermietungen Vermietungen sind diese vom Vor Mieter zu zahlen.
  2. Buchung/Zahlung
    Bei Buchung sind 25% des Tarifs sofort fällig. Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Übergabetermin werden 10% des vereinbarten Tarifs als Stornierungskosten abgezogen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Übergabetermin verfällt die Anzahlung in voller Höhe. Eine vorzeitige Rückgabe des Materials führt nicht zur Erstattung des Mietpreises bzw. der Aufwandsentschädigung. Die Zahlung erfolgt bar gegen Vorkasse, wenn nicht aufgrund schriftlicher Vereinbarung abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Bei der Vermietung von Ausrüstungsgegenständen wird grundsätzlich bei Übergabe eine Kaution von 50% der Mietsumme, maximal aber eine Wochenmiete, fällig. Erfolgt eine schadenfreie und saubere Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände wird die Kaution erstattet
  3. Materialausgabe
    Die Übergabe der Ausrüstungsgegenstände erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Alle Ausrüstungsgegenstände werden in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Davon hat sich der Entleiher selbstständig zu vergewissern und gegebenenfalls Beschädigungen oder Abweichungen gegenüber dem Verleiher anzuzeigen und zu vermerken. Die nach Übergabe aufgetretenen Beschädigungen sind vom Entleiher bei Abgabe unaufgefordert anzugeben und gelten zunächst als von ihm bzw. Dritten, denen er die Nutzung gewährt hat, verursacht. Die Dachboxen und Tägersysteme werden mit einer Gebrauchsanweisung ausgeliehen, diese sind uneingeschränkt zu beachten.
  4. Rückgabe
    Die Ausrüstungsgegenstände müssen sauber und trocken zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Reinigungspauschale erhoben, die sich wie folgt aufgliedert:

    - Boote, Fahrräder (Stück = 20 €)
    - Dachboxen, Schwimmwesten (Stück = 10 €)
    - Wassertonnen, Packsäcke, Paddel (Stück = 2,50 €)
    Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsmaterial werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. die Reparaturkosten berechnet. Die Wiederbeschaffungskosten können den Wert des beschädigten Ausrüstungsgegenstandes um bis zu einem Drittel übersteigen. Der Verleiher kann dem Entleiher nur die jeweils günstigere Möglichkeit der vollständigen Schadensbeseitigung in Rechnung stellen. Die Reparatur erfolgt in einer vom Verleiher ausgewählten Fachwerkstatt nach einem schriftlichen Angebot, wenn die Kosten 30 € übersteigen. Auf der Grundlage dieses Angebots kann auch eine fiktive Schadensabrechnung vorgenommen werden. Die Art der Schadensbeseitigung steht im Übrigen im Ermessen des Verleihers
  5. Haftungsausschluss
    Für die Benutzung der Ausrüstungsgegenstände, insbesondere im Hinblick auf damit verbundenen Gefahren für Rechtsgüter Dritter, trägt der Verleiher keine Verantwortung. Dies gilt speziell für die Benutzung von Booten in freien Gewässern, die nur durch erfahrene Entleiher erfolgen sollte. Für Personenschäden schließt der Vermieter jegliche Haftung aus. Die Wasserfahrzeuge ( Kanu, Kajak ) dürfen nicht benutzt werden, wenn dies infolge widriger Witterungs- und Strömungsverhältnisse nicht ohne Gefahr möglich ist. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche oder mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Verleiher vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen.
  6. Versicherung
    Eine Versicherung der Ausrüstungsgegenstände ist aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich. Dem Entleiher wird angeraten, sich vor Vertragsschluss mit den Bedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung vertraut zu machen bzw. eine solche abzuschließen.
  7. Abschlussbestimmung
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Jena, den 22.12.2020